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Mittwoch | 08. Februar 2012

Überblick

Die Tätigkeit als Bestatter setzt Kenntnisse in den Bereichen Betriebswirtschaftslehre, Bestattungsrecht, Hygienische Versorgung von Verstorbenen sowie Thanatopraxie, Bestattungskultur und Trauerpsychologie voraus. Aus diesem Grund hat sich eine fundierte Aus- und Fortbildung im Bestattungswesen bewährt, um alle Tätigkeiten – vor allem im Sinne der Angehörigen – qualifiziert ausführen zu können.

 

Wir als qualitätsbewusstes Bestattungsunternehmen sehen es als unsere Verpflichtung gegenüber den Angehörigen und dem/der Verstorbenen an, uns regelmäßig weiterzubilden. Als Grundausbildung stehen zum einen der Ausbildungsberuf zur Bestattungsfachkraft und zum anderen die Fortbildung zum Geprüften Bestatter und Bestattermeister (Funeralmaster) in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. zur Auswahl. Darüber hinaus werden von verschiedenen Institutionen und Verbänden weitere Fort- und Weiterbildungsangebote angeboten, so dass es jedem Bestatter ermöglicht wird, sich und seine Mitarbeiter regelmäßig weiterzubilden.

 

Achten Sie deshalb bei der Wahl des Bestatters Ihres Vertrauens auf seine individuelle Aus- und Fortbildung im Bestattungswesen sowie auf das Markenzeichen und die Zertifizierung.