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Mittwoch | 08. Februar 2012

Häufig gestellte Fragen

  1. Muss ich den Bestatter nehmen, den beispielsweise die Polizei mit der Überführung beauftragt hat?
  2. Führt die Bestattungshaus Niemeyer GmbH auch außerhalb von Nordhorn, Neuenhaus und Uelsen Bestattungen/Beisetzungen und Vorsorgen durch?
  3. Wie kann ich meine Bestattung/Beisetzung regeln, wenn ich alleinstehend bin?
  4. Wie kann ich meine Vorstellungen und Wünsche für meine Bestattung/Beisetzung am besten hinterlegen?
  5. Wer muss sich um die Bestattung/Beisetzung eines Angehörigen kümmern?
  6. Mit welchen Kosten muss ich bei einer Bestattung/Beisetzung rechnen?
  7. Zahlen die Krankenkassen noch Sterbegeld?
  8. In welchem Zeitraum muss eine Bestattung/Beisetzung in Niedersachsen durchgeführt werden?
  9. Kann ich einen Verstorbenen in Niedersachsen sofort beisetzen lassen?
  10. Wie lange kann ein/e Verstorbene/r in Niedersachsen zuhause verbleiben?
  11. Kann in Niedersachsen die Urne im Garten beigesetzt werden?
  12. Wir sind aus der Kirche ausgetreten. Wer hält dann die Trauerrede?
  13. Ich möchte das Angebot zur ROMPC® Trauerbegleitung wahrnehmen. Muss ich deshalb eine Bestattung bei Ihnen beauftragt haben?

 

Hinweis: In Deutschland hat jedes Bundesland sein eigenes Bestattungsgesetz. Deshalb können die Vorschriften bundesweit unterschiedlich sein. Die Beantwortung der Fragen sind allgemeine Informationen. Wenn Sie eine individuelle Rechtsberatung wünschen, müssen Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.

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