




Muss ich den Bestatter nehmen, den beispielsweise die Polizei mit der Überführung beauftragt hat?
Nein, Sie haben grundsätzlich die freie Bestatterwahl. Sie müssen nicht den Bestatter für die Bestattung beauftragen, den Dritte –ohne ihre Zustimmung– beauftragt haben. Sie können im Anschluss den Bestatter Ihres Vertrauens beauftragen.