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Montag | 21. Mai 2012

Häufig gestellte Fragen

Wer muss sich um die Bestattung/Beisetzung eines Angehörigen kümmern?

 

Gemäß § 8 Abs. 3 BesttG haben in Niedersachsen folgende Angehörige für die Bestattung der verstorbenen Person in folgender Rangfolge zu sorgen:

 

  1. die Ehegattin oder der Ehegatte oder die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner,
  2. die Kinder,
  3. die Enkelkinder,
  4. die Eltern,
  5. die Großeltern und
  6. die Geschwister.

 

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