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Montag | 21. Mai 2012

Häufig gestellte Fragen

Wie lange kann ein/e Verstorbene/r in Niedersachsen zuhause verbleiben?


Jeder Verstorbene sollte innerhalb von 36 Stunden nach Eintritt des Todes, bei späterem Auffinden unverzüglich nach Durchführung der Leichenschau, überführt werden (§ 7 Abs. 1 S. 1 BesttG).

 

 

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