




Wie lange kann ein/e Verstorbene/r in Niedersachsen zuhause verbleiben?
Jeder Verstorbene sollte innerhalb von 36 Stunden nach Eintritt des Todes, bei späterem Auffinden unverzüglich nach Durchführung der Leichenschau, überführt werden (§ 7 Abs. 1 S. 1 BesttG).