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Montag | 21. Mai 2012

Häufig gestellte Fragen

In welchem Zeitraum muss eine Bestattung/Beisetzung in Niedersachsen durchgeführt werden?

 

Verstorbene sollen innerhalb von acht Tagen seit dem Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein (§ 9 Abs. 2 S. 1 BesttG).

Unter bestimmten Umständen ist jedoch eine Fristverlängerung möglich.

 

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