




In welchem Zeitraum muss eine Bestattung/Beisetzung in Niedersachsen durchgeführt werden?
Verstorbene sollen innerhalb von acht Tagen seit dem Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein (§ 9 Abs. 2 S. 1 BesttG).
Unter bestimmten Umständen ist jedoch eine Fristverlängerung möglich.