




Kann ich einen Verstorbenen in Niedersachsen sofort beisetzen lassen?
Verstorbene dürfen erst nach Ablauf von 48 Stunden seit dem Eintritt des Todes bestattet werden. Die untere Gesundheitsbehörde kann aus wichtigem Grund Ausnahmen zulassen (§ 9 Abs. 1 BesttG).