Bestattermeister

Konfigurator für Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

- Nutzen Sie unseren kostenfreien Vollmachten-Konfigurator -

Neben einer Bestattungsvorsorgevereinbarung ist es empfehlenswert, sich mit weiteren Vollmachten und Verfügungen auseinanderzusetzen. Die Vollmachten und Verfügungen ersetzen keine Bestattungsvorsorgevereinbarung, sondern sind eine Ergänzung. Neben grundlegenden Informationen finden Sie jeweils einen kostenfreien Konfigurator, der Ihnen helfen kann, eine Vollmacht bzw. Verfügung zu erstellen.

Vorsorgevollmacht

§ 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB nennt die Vorsorgevollmacht. Eine derartige Vollmacht erfährt Relevanz, wenn der Vollmachtgeber beispielsweise
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Betreuungsverfügung

Von der Vorsorgevollmacht ist die Betreuungsverfügung zu unterscheiden. Die Betreuungsverfügung hat ihre Grundlage in § 1896 BGB. Wenn
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Patientenverfügung

Viele Menschen möchten, dass Ärzte bei einer Behandlung nach Möglichkeit ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigen
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