Bestattermeister

Erde

- Erdbestattung -

Die Erdbestattung ist in Deutschland die traditionelle Bestattungsform. Die Trauergemeinde nimmt in einer Trauerfeier, die in der Friedhofskapelle, Kirche oder in unserem Trauerforum stattfindet, in feierlichem Rahmen gemeinsam Abschied von der/dem Verstorbenen. Anschließend geben die Trauergäste der/dem Verstorbenen das letzte Geleit zur Grabstelle. Die/der Verstorbene wird nun dem Element Erde übergeben.

 

Bei der Auswahl einer Grabstelle müssen viele Einzelheiten bedacht werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Grundsätzlich haben Sie die Auswahl zwischen einem Reihen- oder einem Wahlgrab.

 

  • Reihengräber sind Einzelgrabstellen, die nach Ablauf der Ruhefrist nicht wieder erworben werden können. Sie werden meist gewählt, wenn die/der Verstorbene keinen Partner mehr hat und eine Familiengrabstelle nicht vorhanden ist. Es besteht keine Auswahlmöglichkeit bei der Lage der Grabstelle. Für die Grabstelle ist die/der sogenannte „Nutzungsberechtigte“, der in den Friedhofsunterlagen eingetragen wird, verantwortlich. Das Nutzungsrecht kann auch auf eine andere Person übertragen werden.
  • Wahlgräber werden als Einzel-, Doppel- oder Mehrplatzgrabstellen angeboten. Sie haben bei der Lage der Grabstelle Wahlmöglichkeiten. Wer für seine/n Angehörige/n ein Wahlgrab erwirbt, hat dadurch später die Möglichkeit, neben ihr/ihm bestattet zu werden und so auch im Tod wieder vereint zu sein. Nach Ablauf der Ruhefrist kann die Grabstelle wieder erworben werden und so im Besitz der Familie bleiben. Für die Grabstelle ist die/der „Nutzungsberechtigte“ verantwortlich. Sie/Er entscheidet nach Ablauf der Ruhefrist der Grabstelle auch darüber, ob diese wieder erworben werden soll. Das Nutzungsrecht kann auch auf eine andere Person übertragen werden.

 

Als Reihen- oder Wahlgrab stehen bei der Erdbestattung folgende Grabformen zur Verfügung:

 

1. Grabstelle mit Bepflanzung und Grabstein

Dies ist die traditionellste Grabform. Die Angehörigen haben die Möglichkeit, die letzte Ruhestätte individuell nach Ihren Vorstellungen zu gestalten. Eine Gestaltung mit Grabstein und Bepflanzung ist ebenso möglich wie eine "pflegeleichte" Anlage. Vorschriften der Friedhofsverwaltung sind hierbei zu beachten. Informationen finden Sie in der Friedhofsordnung oder erhalten sie von dem Friedhofsgärtner. Für die Pflege der Grabstelle ist die/der "Nutzungsberechtigte" verantwortlich.

 

2. Grabstelle im offenen Belegfeld (auch „halbanonym“ genannt)

Hier werden die Grabstellen in eigens dafür ausgewiesenen Rasenflächen angelegt. Die Grabpflege entfällt bei dieser Grabform, allerdings auch die Möglichkeit der individuellen Gestaltung. Die Grabstellen sind durch eingelassene Grabplatten gekennzeichnet. Diese Grabform bietet sich an, wenn Angehörige der Pflege einer herkömmlichen Grabstelle nicht nachkommen können und darüber hinaus keine anonyme Grabstelle möchten. Bedenken Sie bitte, dass bei dieser Grabform kein Blumenschmuck abgelegt werden darf.

 

3. Anonyme Grabstelle

Die Beisetzung erfolgt auf einem gesonderten Feld, auf dem die einzelnen Gräber nicht gekennzeichnet werden. Diese Grabform wird oft gewählt, wenn die/der Verstorbene keine Angehörigen mehr hat oder wenn die Bestattung von einer Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) veranlasst wird. Manchmal hat auch die/der Verstorbene vorher diesen Wunsch geäußert. Die Auswahl einer anonymen Grabstelle sollte gut überlegt sein, denn es gibt keinen gekennzeichneten Platz auf dem Feld, an dem Sie trauern können. Häufig sind anonyme Grabstelle nur auf kommunalen Friedhöfen möglich.


Grabarten Erdbestattung:


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