Hinweis: In Deutschland hat jedes Bundesland sein eigenes Bestattungsgesetz. Deshalb können die Vorschriften bundesweit unterschiedlich sein. Die Beantwortung der Fragen sind allgemeine Informationen. Wenn Sie eine individuelle Rechtsberatung wünschen, müssen Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.
Nein, Sie haben grundsätzlich die freie Bestatterwahl. Sie müssen nicht den Bestatter für die Bestattung beauftragen, den Dritte –ohne ihre Zustimmung– beauftragt haben. Sie können im Anschluss den Bestatter Ihres Vertrauens beauftragen.
Ja. Wir führen Bestattungen/Beisetzungen und Vorsorgen in der gesamten Grafschaft Bentheim durch. Wir können sogar für Sie deutschlandweit und international tätig sein. Es gibt für uns keine Grenzen. Die Geschäftsstellen sind als Serviceeinrichtungen für Sie eingerichtet worden, um kürzere Wege zu ermöglichen.
Wenn Sie keine bestattungspflichtigen Angehörigen haben, können Sie eine Person Ihres Vertrauens darum bitten und/oder selbst einen Bestattungsvorsorgevertrag bei uns abschließen, in dem Sie Ihre persönlichen Wünsche schriftlich festhalten und die Kosten der Beerdigung beispielsweise über ein Treuhandkonto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG oder eine Sterbegeldversicherung absichern.
Die Bestattungskosten setzen sich aus sehr vielen Kostengruppen zusammen. Grundsätzlich setzt sich eine Bestattung aus vier Kostenblöcken zusammen:
Daher lässt sich die Frage nach den Kosten einer Bestattung nur individuell beantworten. Ein seriöses Bestattungsunternehmen wird Ihnen in einem persönlichen Gespräch, indem Ihre Wünsche und Vorstellungen erfragt werden, einen genauen Kostenrahmen nennen und ein unverbindliches Angebot erstellen. Lassen Sie sich durch uns unverbindlich beraten.
Die Wünsche und Vorstellungen Ihrer eigenen Bestattung/Beisetzung können Sie in einem Vorsorgevertrag festlegen. Mit dem Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages erhalten Sie von uns drei Vorsorgeausweise. Einen sollten Sie immer bei sich tragen (im Portemonnaie), damit wir auch im Falle eines Unfalls sofort benachrichtigt werden können. Die anderen Ausweise können Sie an nahe Angehörige verteilen.
Gemäß § 8 Abs. 3 BesttG haben in Niedersachsen folgende Angehörige für die Bestattung der verstorbenen Person in folgender Rangfolge zu sorgen:
Nein. 2004 wurde das Sterbegeld der Krankenkassen ersatzlos gestrichen. Jeder ist für die finanzielle Absicherung selbst verantwortlich. Sprechen Sie uns gerne an, wir helfen mit maßgeschneiderten Lösungen.
Verstorbene sollen innerhalb von acht Tagen seit dem Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein (§ 9 Abs. 2 S. 1 BesttG). Unter bestimmten Umständen ist jedoch eine Fristverlängerung möglich.
Verstorbene dürfen erst nach Ablauf von 48 Stunden seit dem Eintritt des Todes bestattet werden. Die untere Gesundheitsbehörde kann aus wichtigem Grund Ausnahmen zulassen (§ 9 Abs. 1 BesttG).
Jeder Verstorbene sollte innerhalb von 36 Stunden nach Eintritt des Todes, bei späterem Auffinden unverzüglich nach Durchführung der Leichenschau, überführt werden (§ 7 Abs. 1 S. 1 BesttG).
Nein. Die Urne mit der Asche ist auf einem Friedhof beizusetzen. Es herrscht Friedhofszwang (§ 12 Abs. 5 BesttG).
Es besteht die Möglichkeit, dass die Trauerrede von einem privaten Trauerredner gehalten wird. Wir können Ihnen einen Trauerredner vermitteln oder einen Redner aus unserem Unternehmen anbieten. Selbstverständlich kann dieses auch durch ein Familienmitglied oder einen Freund geschehen.
Nein. Sie können auch an unserem Angebot für die ROMPC® Trauerbegleitung teilnehmen, wenn Sie im Vorfeld keine Bestattung bei uns in Auftrag gegeben haben. Das Angebot richtet sich an jeden, der sich mit seiner Trauer auseinandersetzen möchte.
Hat die/der Verstorbene seinen Wunsch eines bestimmten Bestatters nicht festgelegt, so entscheiden die Angehörigen über den Bestatter Ihres Vertrauens. Selbstverständlich gibt es für die Wahl des Bestatters kein Patentrezept. Wir haben für Sie einige Fragen zusammengestellt, nach denen Sie vorgehen können. Sie können selbst entscheiden, welche Fragen für Sie wichtig sind.
Wenn Sie verschiedene Kostenvoranschläge einholen und diese vergleichen, sollten Sie darauf achten, dass die Angebote auch vergleichbar sind. Dazu müssen die zu vergleichenden Bestatter auch tatsächlich identische Leistungen im Angebot anbieten. Achten Sie ebenfalls auf die Transparenz und Vollständigkeit des Kostenvoranschlages, damit nicht spätere Nachzahlungen für Zusatzleistungen anstehen. Das Gleiche gilt für Komplettangebote oder Bestattungspakete. Lassen Sie sich genau erklären, welche Leistungen von dem Paket gedeckt werden und welche Leistungen gegebenenfalls zusätzlich vergütet werden müssen. Es muss in einem Komplettangebot oder Bestattungspaket nicht alles enthalten sein, dass Ihren individuellen Wünschen entspricht. Nehmen Sie auch hier eine genaue Prüfung vor.