Bestattermeister

Häufige Fragen

- Frequently asked questions FAQ -

Hinweis: In Deutschland hat jedes Bundesland sein eigenes Bestattungsgesetz. Deshalb können die Vorschriften bundesweit unterschiedlich sein. Die Beantwortung der Fragen sind allgemeine Informationen. Wenn Sie eine individuelle Rechtsberatung wünschen, müssen Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.

 

Muss ich den Bestatter nehmen, den beispielsweise die Polizei mit der Überführung beauftragt hat?  

Nein, Sie haben grundsätzlich die freie Bestatterwahl. Sie müssen nicht den Bestatter für die Bestattung beauftragen, den Dritte –ohne ihre Zustimmung– beauftragt haben. Sie können im Anschluss den Bestatter Ihres Vertrauens beauftragen.

Führt die Bestattungshaus Niemeyer GmbH auch außerhalb von Nordhorn, Neuenhaus und Uelsen Bestattungen/Beisetzungen und Vorsorgen durch?  

Ja. Wir führen Bestattungen/Beisetzungen und Vorsorgen in der gesamten Grafschaft Bentheim durch. Wir können sogar für Sie deutschlandweit und international tätig sein. Es gibt für uns keine Grenzen. Die Geschäftsstellen sind als Serviceeinrichtungen für Sie eingerichtet worden, um kürzere Wege zu ermöglichen.

Wie kann ich meine Bestattung/Beisetzung regeln, wenn ich alleinstehend bin?  

Wenn Sie keine bestattungspflichtigen Angehörigen haben, können Sie eine Person Ihres Vertrauens darum bitten und/oder selbst einen Bestattungsvorsorgevertrag bei uns abschließen, in dem Sie Ihre persönlichen Wünsche schriftlich festhalten und die Kosten der Beerdigung beispielsweise über ein Treuhandkonto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG oder eine Sterbegeldversicherung absichern.

Mit welchen Kosten muss ich bei einer Bestattung/Beisetzung rechnen?  

Die Bestattungskosten setzen sich aus sehr vielen Kostengruppen zusammen. Grundsätzlich setzt sich eine Bestattung aus vier Kostenblöcken zusammen:

  • Dienstleistungen des Bestatters (Bsp. Überführung, Sarg, Gestaltung der Trauerfeier, Hygienische Versorgung, Trauerkarten)
  • Fremdauslagen für Leistungen Dritter (Bsp. Zeitungsanzeige, Redner, Blumenschmuck, Kaffeetafel)
  • Gebühren (Bsp. Friedhofsgebühren, Kirchengebühren, Sterbeurkunden)
  • Folgekosten (Bsp. Grabpflegekosten)

 

Daher lässt sich die Frage nach den Kosten einer Bestattung nur individuell beantworten. Ein seriöses Bestattungsunternehmen wird Ihnen in einem persönlichen Gespräch, indem Ihre Wünsche und Vorstellungen erfragt werden, einen genauen Kostenrahmen nennen und ein unverbindliches Angebot erstellen. Lassen Sie sich durch uns unverbindlich beraten.

Wie kann ich meine Vorstellungen und Wünsche für meine Bestattung/Beisetzung am besten hinterlegen?  

Die Wünsche und Vorstellungen Ihrer eigenen Bestattung/Beisetzung können Sie in einem Vorsorgevertrag festlegen. Mit dem Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages erhalten Sie von uns drei Vorsorgeausweise. Einen sollten Sie immer bei sich tragen (im Portemonnaie), damit wir auch im Falle eines Unfalls sofort benachrichtigt werden können. Die anderen Ausweise können Sie an nahe Angehörige verteilen.

Wer muss sich um die Bestattung/Beisetzung eines Angehörigen kümmern?  

Gemäß § 8 Abs. 3 BesttG haben in Niedersachsen folgende Angehörige für die Bestattung der verstorbenen Person in folgender Rangfolge zu sorgen:

 

  1. 1. die Ehegattin oder der Ehegatte oder die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner,
  2. 2. die Kinder,
  3. 3. die Enkelkinder,
  4. 4. die Eltern,
  5. 5. die Großeltern und
  6. 6. die Geschwister.
Zahlen die Krankenkassen noch Sterbegeld?  

Nein. 2004 wurde das Sterbegeld der Krankenkassen ersatzlos gestrichen. Jeder ist für die finanzielle Absicherung selbst verantwortlich. Sprechen Sie uns gerne an, wir helfen mit maßgeschneiderten Lösungen.

In welchem Zeitraum muss eine Bestattung/Beisetzung in Niedersachsen durchgeführt werden?  

Verstorbene sollen innerhalb von acht Tagen seit dem Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein (§ 9 Abs. 2 S. 1 BesttG). Unter bestimmten Umständen ist jedoch eine Fristverlängerung möglich.

Kann ich einen Verstorbenen in Niedersachsen sofort beisetzen lassen?  

Verstorbene dürfen erst nach Ablauf von 48 Stunden seit dem Eintritt des Todes bestattet werden. Die untere Gesundheitsbehörde kann aus wichtigem Grund Ausnahmen zulassen (§ 9 Abs. 1 BesttG).

Wie lange kann ein/e Verstorbene/r in Niedersachsen zuhause verbleiben?  

Jeder Verstorbene sollte innerhalb von 36 Stunden nach Eintritt des Todes, bei späterem Auffinden unverzüglich nach Durchführung der Leichenschau, überführt werden (§ 7 Abs. 1 S. 1 BesttG).

Kann in Niedersachsen die Urne im Garten beigesetzt werden?  

Nein. Die Urne mit der Asche ist auf einem Friedhof beizusetzen. Es herrscht Friedhofszwang (§ 12 Abs. 5 BesttG).

Wir sind aus der Kirche ausgetreten. Wer hält dann die Trauerrede?  

Es besteht die Möglichkeit, dass die Trauerrede von einem privaten Trauerredner gehalten wird. Wir können Ihnen einen Trauerredner vermitteln oder einen Redner aus unserem Unternehmen anbieten. Selbstverständlich kann dieses auch durch ein Familienmitglied oder einen Freund geschehen.

Ich möchte das Angebot zur ROMPC® Trauerbegleitung wahrnehmen. Muss ich deshalb eine Bestattung bei Ihnen beauftragt haben?  

Nein. Sie können auch an unserem Angebot für die ROMPC® Trauerbegleitung teilnehmen, wenn Sie im Vorfeld keine Bestattung bei uns in Auftrag gegeben haben. Das Angebot richtet sich an jeden, der sich mit seiner Trauer auseinandersetzen möchte.

Worauf sollte man bei der Auswahl eines Bestatters achten?  

Hat die/der Verstorbene seinen Wunsch eines bestimmten Bestatters nicht festgelegt, so entscheiden die Angehörigen über den Bestatter Ihres Vertrauens. Selbstverständlich gibt es für die Wahl des Bestatters kein Patentrezept. Wir haben für Sie einige Fragen zusammengestellt, nach denen Sie vorgehen können. Sie können selbst entscheiden, welche Fragen für Sie wichtig sind.

 

  • Bietet der Bestatter die Leistungen an, die ich wünsche?
  • Kann der Bestatter meine individuellen Wünsche und Bedürfnisse zufrieden stellen?
  • Habe ich von Dritten bereits Positives über den Bestatter gehört?
  • Habe ich schon gute Erfahrungen gemacht?
  • Hat der Bestatter eine Prüfung im Bestattungswesen abgelegt (Beispiel: Bestattungsfachkraft, Bestattermeister)?
  • Bildet sich der Bestatter fort, um Ihnen mit dem entsprechenden Know-how zur Seite stehen zu können?
  • Trägt der Bestatter ein Qualitätszeichen (Bsp. Markenzeichen des Bundesverbandes Deutscher Bestatter, Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems)?

 

Wenn Sie verschiedene Kostenvoranschläge einholen und diese vergleichen, sollten Sie darauf achten, dass die Angebote auch vergleichbar sind. Dazu müssen die zu vergleichenden Bestatter auch tatsächlich identische Leistungen im Angebot anbieten. Achten Sie ebenfalls auf die Transparenz und Vollständigkeit des Kostenvoranschlages, damit nicht spätere Nachzahlungen für Zusatzleistungen anstehen. Das Gleiche gilt für Komplettangebote oder Bestattungspakete. Lassen Sie sich genau erklären, welche Leistungen von dem Paket gedeckt werden und welche Leistungen gegebenenfalls zusätzlich vergütet werden müssen. Es muss in einem Komplettangebot oder Bestattungspaket nicht alles enthalten sein, dass Ihren individuellen Wünschen entspricht. Nehmen Sie auch hier eine genaue Prüfung vor.


Download: Billigangebote für Bestattungen - was steckt dahinter? Presse-mitteilung Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e. V.