Bestattermeister

Luft

- Luftbestattung -

Während die Übergabe der Asche an das Element Luft nach deutschem Bestattungsrecht nicht erlaubt ist, kann sie jedoch in den Niederlanden durchgeführt werden. Die Asche der/des Verstorbenen wird nach der Einäscherung auf einer dafür ausgewählten Wiese verstreut.

 

Die/der Verstorbene wird dafür zunächst in einem Krematorium eingeäschert. Die Trauerfeierlichkeiten finden bei dieser Bestattungsform häufig vor der Einäscherung mit dem Sarg statt.  Auf Wunsch können die Angehörigen an der Übergabe der Asche an das Element Luft beiwohnen und nach Absprache mit dem Krematorium die Asche auch selbst verstreuen.

 

Die Vorschriften für die Feuerbestattung gelten auch für die Luftbestattung.